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Beim Fettgehalt in die Irre geführt

3. Juli 2008

Coburg/Wiesenfeld „Für die Verbraucher gibt es keinerlei Gefahr“, sagte Landrat Michael Busch am Donnerstag, nachdem er die Untersuchungsergebnisse der Käseproben bekommen hatte. „Nach dem Lebensmittelrecht gibt es allerdings Verstöße, die die Milchwerke schnell abstellen müssen.“ Ein Beispiel: Der Fettgehalt  ines Käses war mit 50 Prozent auf der Verpackung angegeben. Gemessen wurden in dem Käse aber tatsächlich 54 Prozent.

Das Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) hat 37 Proben von Produkten der Milchwerke Oberfranken West untersucht, 17 davon waren zu beanstanden. In einer gemeinsamen Presseerklärung von Staatsanwaltschaft, Polizei, Landratsamt und LGL heißt es: „Irreführende Angaben zu Fettgehalt und Konservierungsstoffen waren die Hauptmängel; in einzelnen Fällen wurde die Verwendung nicht zugelassener Zusatzstoffe und Schimmelbefall festgestellt. Jedoch wurde keine Probe als gesundheitsschädlich eingestuft.“

Nach Käseverordnung ist es vorgeschrieben, den Anteil an Fett in der Trockenmasse auf der Umverpackung anzugeben. Wenn diese Deklaration nicht korrekt ist, liegt eine Irreführung vor. „Irreführend gekennzeichnete Lebensmittel hat der Betrieb vom Markt genommen“, heißt es in der Pressemitteilung.

Die beanstandeten Proben liegen seit Donnerstag auch den Milchwerken vor. Sie werden nun möglicherweise Gegengutachten erstellen.

„Ich erkenne keinen Riesenverdacht auf einen Skandal“, so Landrat Michael Busch. Er esse weiterhin den Käse aus Wiesenfeld. Das Landratsamt Coburg hat angeordnet, dass der Betrieb seine Produktkontrollen erweitern muss. Alle beanstandeten Käsesorten dürfen erst nach Untersuchung durch ein unabhängiges Labor in Verkehr gebracht werden.

Es habe sich, so Busch, bei dem Schimmelbefall um einen Camembert aus einem Laden gehandelt. In den Milchwerken seien diese Schimmelsporen nirgends festgestellt worden. Wäre der Schimmel tatsächlich aus den Milchwerken, so Busch, so hätten Spuren von ihm dort nachgewiesen werden können.

Auch bei der Hygiene gab es in Wiesenfeld Mängel. „Nachdem wir das beanstandet haben, wurde das innerhalb kürzester Zeit geregelt“, so Busch. Die Milchwerke seien in allen Dingen sehr kooperativ gewesen.
Nach den Durchsuchungen sind sie jedoch in der Risikostufe nach oben gerutscht. Das heißt: Sie werden in Zukunft häufiger und stets unangemeldet kontrolliert.
"Nachkontrollen haben bestätigt, dass die Milchwerke Oberfranken-West zwischenzeitlich alle entsprechenden Vorgaben umgesetzt haben“, heißt es in der gemeinsamen Pressemitteilung.

Seitens Staatsanwaltschaft und Polizei besteht der Verdacht auf Straftaten nach dem Lebensmittelrecht, beispielsweise wegen des Inverkehrbringens von Lebensmitteln unter irreführender Bezeichnung, sowie der Verdacht des Betrugs.

„Einzelne Vergehen nach dem Lebensmittelrecht können mit einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder einer Geldstrafe geahndet werden. Bei mehreren Delikten kann sich die Gesamtstrafe erhöhen“, teilte Staatsanwältin Ursula Haderlein auf Anfrage mit.

Tim Birkner


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