07. Juni 2007
VON CHRISTA BURKHARDT
?Das Bayerische Kinderbildungs- und betreuungsgesetz ist hochgradig unverantwortlich?, bilanzierte der evangelische Dekan Wilfried Züger bei einem Gespräch im Kindergarten Klecks.
LAUTERTAL ? Am 1. Juni jährte sich die Einführung des umstrittenen ?BayKiBiG? zum zweiten Mal. Träger, Kommune, Elternvertreter und pädagogisches Personal zogen nach zwei Jahren ?BayKiBiG? eine einvernehmlich negative Bilanz.
Der Träger (im Fall von ?Klecks? die evangelische Kirche): ?Es fehlt jede Verlässlichkeit, wir haben überhaupt keine Planungssicherheit mehr für unser Personal?, kritisierte Dekan Züger. ?Da soll im Kindergarten Bildungsarbeit geleistet werden, aber kosten darf sie nichts?, sagte der Dekan und forderte eine Anhebung des für das BayKiBiG alles entscheidenden Basiswerts.
Das klassische drei- bis sechsjährige Kindergartenkind erhält den Basiswert 1, jüngere Kinder den Basiswert 2, ein Kind nicht deutschsprachiger Eltern 1,3 und ein behindertes Kind den Basiswert 4,5. Je nach Basiswert und Buchungszeit fallen die Zuschüsse höher aus. Finanziell fein raus ist also ein Kindergarten mit vielen Zweijährigen und vielen ausländischen Kindern. Zumindest eine Zeitlang.
Denn die Zweijährigen feiern alle irgendwann ihren dritten Geburtstag und ändern damit für den Kindergarten schmerzhaft ihren Basiswert. Wenn dann noch ein paar ausländische Kinder kürzere Anwesenhietszeiten buchen, muss die Kindergartenleitung erst rechnen und dann Änderungskündigungen aussprechen. ?Eine Zumutung?, sagt Züger.
Die Kommune: ?Wir arbeiten mit unseren beiden Kindergärten sehr gut zusammen und wissen, was wir an ihnen haben?, stellten Bürgermeister Klaus Forkel und Hans Fries von der Gemeindeverwaltung einvernehmlich fest. Mit dem BayKiBiG aber sei sowohl der finanzielle als auch der Verwaltungsaufwand gestiegen.
Die Eltern: ?Unsere Flexibilität ist stark eingeschränkt?, sagte Stefanie Rohdenburg von der Gesamtelterninitiative des Landkreises Coburg (Geli). Denn mit Kündigungs- und Änderungsfrist muss sich eine Familie mindestens drei Monate lang vertraglich festlegen, wann und wielange jeweils das Kind den Kindergarten besucht. Für Schichtarbeiter unmöglich.
?Die meisten Mütter sprechen mit den Erzieherinnen mehr über neue Buchungszeiten und Engpässe als über das Kind und seine Entwicklung?, beobachtet die Mutter dreier Kinder.
Die Pädagoginnen: Das Ganze ist einfach nur frustrierend. Wir werden beim besten Willen den Kindern kaum mehr gerecht?, stellte die Leiterin des ?Klecks?, Andrea Knauer, fest. ?Und wenn dann die Erzieherinnen mal öffentlich Kritik üben, heißt es gleich, was wollen die eigentlich, die jammern ja bloß. Das ist unfair und entwürdigend?, machte Dekan Züger deutlich, dass er voll hinter seinem pädagogischen Personal steht.
Früher konnte nach sieben Krankheitstagen eine Ersatzkraft angefordert werden, für deren Finanzierung es einen eigenen Etat gab. Heute kann nach vier Wochen Krankheitsausfall eine Anshilfe einspringen, so der Träger eine findet und diese selbst bezahlt. Man nimmt also per Gesetz in Kauf, dass mehr als 20 Kinder wochenlang von lediglich einer einzigen Kraft betreut werden. ?Unter solchen Bedingungen kann keine noch so gut ausgebildete Erzieherin vernünftig mit den Kindern arbeiten?, stellte die Erzieherin Pia Höhn fest.
Früher war die Altersspanne der Kinder kleiner, eben das klassische Kindergartenalter. Heute sollen die Erzieherinnen knapp Zweijährigen ebenso gerecht werden wie zurückgestellten Schulkindern, ohne dass mehr Personal da ist. ?Da kann man sein Bestes tun, aber normalerweise bleibt da nicht nur einer auf der Strecke?, sagte Knauer.
Und das Frustrierendste ist: ?Die ersten Briefe mit unseren Forderungen und Verbesserungsvorschlägen haben wir nach München an Frau Stewens im Oktober 2001 geschrieben. Da war von einem neuen Gesetz gerade einmal in Fragmenten die Rede?, erinnert sich die Leiterin.
Sichere Arbeitsplätze forderte sie damals, ausreichende Verfügungs- und Fortbildungszeiten, kleinere Gruppen, die Freistellung der Leiterin, den schnellen Einsatz von Ersatzpersonal im Krankheitsfall, höhere finanzielle Mittel, mehr Anerkennung für Erzieherinnen und ?dass die doch so viel besprochene Qualität der pädagogischen Arbeit im neuen Konzept berücksichtigt wird?.
Das ?neue Konzept? heißt BayKiBiG, ist zwei Jahre alt und gemeinsam mit ihren Kolleginnen fordert Andrea Knauer im Juni 2007: ?a) Gesetzlich festgelegte Gruppenstärke von 15 Kindern oder dritte pädagogische Fachkraft pro Gruppe; b) Gesetzlich festgelegte Verfügungszeiten; c) Gesetzlich festgelegte Krankheitsvertretungsregelungen; d) Gesetzlich festgelegter ?erhöhter? Basiswert? - also das Gleiche wie schon im Oktober des Jahres 2001.