24. Dezember 2008
Bad Rodach – Der ehemalige Kurdirektor, Hubert Seewald (52), klagt gegen die Stadt Bad Rodach, die ihm 2007 kündigte – zunächst fristgerecht, später fristlos. Kurz vor Weihnachten ist den beiden zerstrittenen Parteien ein Vergleichsangebot vom Arbeitsgericht zugestellt worden. Nach Auffassung des Gerichts ist Seewald nach wie vor im Arbeitsverhältnis mit der Stadt. Die Kündigung sei nur aus betriebsbedingten Gründen, nicht auf Grund von Fehlverhalten möglich. Daher schlägt das Gericht vor, das Arbeitsverhältnis zum 31.März 2008 zu beenden. Seewald bekäme dann die ausstehenden Gehälter rückwirkend bezahlt. Außerdem schlägt das Gericht eine Abfindung von 135 000 Euro vor. „Das müssen sich alle 21 gut durch den Kopf gehen lassen“, sagte Bürgermeister Gerold Strobel. 21, das sind die 20 Stadträte und er. Bis zum 17. Januar haben die Parteien Zeit, sich zu dem Vergleichsangebot zu äußern. Zu einer Stadtratssitzung am 12. Januar wurde bereits eingeladen.
Der Vergleich beinhaltet auch, dass der ehemalige Kurdirektor ein anständiges Arbeitszeugnis bekommt. Darauf wartet Seewald heute noch. Auch er möchte sich über die Feiertage Zeit lassen, über den Vergleich nachzudenken, sich mit Freunden zu beraten.
Sollte eine der Parteien den Vergleich ablehnen, kommt es zu einem Verkündungstermin. Das Arbeitsgericht wird dann ohne weitere Verhandlung ein Urteil sprechen. Eine Berufung am Landesarbeitsgericht ist möglich. Das Verfahren wird dann rund weitere eineinhalb Jahre dauern.
Tim Birkner